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Datenschutzerklärung


Einleitung
Der Schutz Ihrer Daten ist Alko Kulturreisen wichtig. Wir nehmen unsere Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verpflichten uns zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wie auch zur Transparenz darüber, welche Daten wir über Sie erfassen und zu welchem Zweck wir diese verwenden. Wir verstehen, dass die Umsetzung von Reiseplänen über das Internet großes Vertrauen Ihrerseits bedarf, und dieses Vertrauen ist uns sehr wichtig.
Diese Datenschutzerklärung legt Folgendes fest:
welche personenbezogenen Daten wir in Verbindung mit Ihrer Beziehung zu uns als Kunde und durch Ihre Nutzung unserer Website erheben und verarbeiten;
woher wir die Daten beziehen;
was wir mit den Daten tun;
wie wir die Daten speichern;
an wen wir diese Daten übertragen/weitergeben;
wie wir mit Ihren Datenschutzrechten umgehen und wie wir die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß europäischen Datenschutzgesetzen erfasst und verarbeitet.
Datenverantwortlicher
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Alko Kulturreisen GmbH

Ahornweg 6

41812 Erkelenz

Fon +49 (0) 2431 70135

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Erfassung personenbezogener Daten
Unter personenbezogenen Daten versteht man sämtliche Informationen über Sie, mit denen wir Sie identifizieren können, wie Ihr Name, Ihre Kontaktdaten und Informationen über Ihren Zugriff auf unsere Website. Wir können personenbezogene Daten über Sie erheben, wenn Sie eine Reise bei uns buchen, unsere Website und andere Websites, die über unsere Website zugänglich sind, verwenden oder uns kontaktieren.
Konkret können wir die folgenden Arten von Daten erheben:
Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer;
zusätzliche Informationen, einschließlich Ihres Namen, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht;
gebuchter Reiseverlauf;
Informationen über Ihre Nutzung unserer Website; 
die Mitteilungen, die Sie über Briefe, E-Mails, Anrufe und soziale Medien mit uns austauschen oder uns senden;
Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt und die der Provider der Seiten erhebt und speichert. Dies sind: IP-Adresse, Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referee URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrager.
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Lit. f. DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten können zu folgenden Zwecken verwendet werden:
1. Bereitstellung von angeforderten Dienstleistungen. 
Wir verwenden die von Ihnen an uns übermittelten Informationen, um die Dienstleistungen zu erbringen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Buchung angefordert haben.
2. Benachrichtigung bei Änderung oder Stornierung von Reiseabläufen. 
Wir senden Ihnen Informationen über die Dienstleistungen, die Sie angefordert haben und über Änderungen dieser Dienstleistungen.
3. Administrative oder rechtliche Zwecke: 
Wir verwenden Ihre Daten für Wartung und Entwicklung oder zur Bearbeitung von Streitigkeiten oder Ansprüchen.
4. Kommunikation mit dem Kundendienst: 
Wir verwenden Ihre Daten, um unsere Kommunikation mit Ihnen als Kunden zu verwalten und um unsere Services und Ihre Erfahrungen mit uns zu verbessern. 
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann verarbeiten, wenn wir dazu eine rechtliche Grundlage haben. Die rechtliche Grundlage beruht auf den Zwecken, zu denen wir Ihre personenbezogenen Daten erfasst haben und diese verwenden müssen. In den meisten Fällen benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten, um einen Reisevertrag mit Ihnen abzuschließen. Ebenso verarbeiten wir unter Umständen Ihre personenbezogenen Daten zur Einhaltung einer rechtlichen Verpflichtung oder, weil Sie uns Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt (z. B. für marketingbezogene Zwecke) erteilt haben. Nur Minderjährige ab 16 Jahren dürfen selbst ihre Einwilligung geben. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Wir werden Ihre Daten nicht länger aufbewahren als dies für den Zweck erforderlich ist, zu dem diese verarbeitet werden. Um den angemessenen Aufbewahrungszeitraum zu ermitteln, berücksichtigen wir die Menge, die Art und die Sensibilität der personenbezogenen Daten, den Zweck, für den wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und ob wir diesen Zweck auch mit anderen Mitteln erreichen können. Wir müssen ebenso die Zeiträume berücksichtigen, für die eine Aufbewahrung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns notwendig sein könnte, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder um Beschwerden und Anfragen zu bearbeiten wie auch um unsere gesetzlichen Rechte im Falle eines erhobenen Anspruchs zu schützen. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, werden wir diese unwiederbringlich löschen oder vernichten.
Sicherheit
Wir befolgen strenge Sicherheitsvorschriften bei der Speicherung und Weitergabe sowie beim Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gegen versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Wir geben Ihre Daten möglicherweise für die in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecke an vertrauenswürdige Dritte (z.B. Hotel in Georgien) weiter. Wir verlangen von allen Dritten, dass sie gemäß den europäischen Datenschutzvorschriften die entsprechenden technischen und betrieblichen Maßnahmen anwenden, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen. Alko Kulturreisen ist in verschiedenen Rechtsgebieten, die sich nicht alle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden, geschäftlich vertreten, wie etwa in Georgien. Zwar verfügen nicht alle Länder außerhalb des EWR über strenge Datenschutzgesetze, wir sorgen aber dennoch dafür, dass alle Serviceanbieter Ihre Daten sicher und gemäß europäischen Datenschutzgesetzen verarbeiten.
Weitergabe der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten können an andere Einrichtungen innerhalb unseres Unternehmens (z.B. Alko Weinkontor) weitergegeben werden. Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch an die folgenden Dritten zu Zwecken, die in dieser Datenschutzerklärung beschrieben sind, weitergeben:
vertrauenswürdige Dritte, die Nebenleistungen bereitstellen, die wir verwenden, um unser Unternehmen zu führen, wie z. B. Beherbergungsbetriebe;
Rechtsberater und andere professionelle Berater, Gerichte und Rechtsvollzugsstellen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, um unsere Rechte im Zusammenhang mit unserem Vertrag mit Ihnen durchzusetzen;
Soziale Medien: Über unsere Website oder vor dem Öffnen unserer Website greifen Sie unter Umständen auf die Social-Media-Dienste Dritter zu. Wenn Sie sich über Ihr Social-Media-Konto angemeldet haben, erhalten wir die personenbezogenen Daten, die Sie uns über diese Social-Media-Dienste gemäß deren Datenschutzeinstellungen zur Verfügung stellen möchten, um die Nutzung unserer Website zu verbessern und zu personalisieren. Auch auf unserer Website verwenden wir möglicherweise Plug-ins für Social Media. Daher stehen Ihre Daten auch Ihrem Social-Media-Anbieter zur Verfügung und werden möglicherweise auf Ihrem Social-Media-Profil veröffentlicht, wo sie von anderen Nutzern in Ihrem Netzwerk eingesehen werden können. Weitere Informationen zur gängigen Praxis finden Sie in der Datenschutzrichtlinie der jeweiligen Social-Media-Anbieter. 
Buchungs-Bereich
Alle Daten, die bei der Buchung einer Reise erfasst werden, werden gemäß dieser Datenschutzerklärung verarbeitet. Wir sind uns bewusst, dass zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Minderjährigen wichtig sind. Daher dürfen Minderjährige unter 16 Jahren keine Reise buchen. Wir löschen jede Buchung, die von einem Minderjährigen unter 16 Jahren eröffnet wurde, sobald wir von diesem Umstand Kenntnis erlangen. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten, die in Ihrer Buchung enthalten sind, so lange auf, wie Ihre Buchung gültig ist. Bitte beachten Sie, dass für alle personenbezogenen Daten, die wir erheben, um mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen oder um diesen Vertrag zu erfüllen oder weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten zu verarbeiten, die allgemeinen Aufbewahrungszeiträume gelten.
Cookies und Tracking
Auf dieser Website werden Cookies eingesetzt, damit wir unseren Service für Sie optimieren und Ihnen bestimmte, für Sie nützliche Funktionen anbieten können. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die über Ihren Webbrowser auf der Festplatte Ihres Computers abgelegt werden. So können wir Ihren Browser erkennen und die Besucher unsere Website nachverfolgen, um besser zu verstehen, welche Produkte und Dienstleistungen am besten für Sie geeignet sind. Ein Cookie enthält Ihre Kontaktdaten und Informationen, mit denen wir Ihren Computer identifizieren können, wenn Sie zum Abschließen der Reservierung durch unsere Website navigieren. Die meisten Webbrowser akzeptieren Cookies automatisch, doch auf Wunsch können Sie diese Browsereinstellungen auch durch Annehmen, Ablehnen und Löschen von Cookies ändern. Im „Hilfe“-Bereich der Symbolleiste erfahren Sie bei den meisten Browsern, wie Sie das Akzeptieren neuer Cookies verhindern, wie der Browser Ihnen den Erhalt eines neuen Cookies mitteilt oder wie Sie Cookies generell deaktivieren. Wenn Sie diese Einstellungen ändern, werden Sie feststellen, dass bestimmte Funktionen und Features nicht wie gewünscht funktionieren. Die von uns genutzten Cookies erkennen keinen Daten, die auf Ihrem Computer gespeichert sind. Weitere Informationen über Cookies und dazu, wie Sie das Ablegen von Cookies verhindern können, finden auf folgender Website: http://www.allaboutcookies.org. Wir zeichnen die Nutzungsmuster unserer Kunden zur Art und Weise des Websitebesuchs mithilfe von Trackingsoftware auf, damit wir Design und Layout unserer Websites weiterentwickeln können. Mit dieser Software können keine personenbezogenen Daten erfasst werden.
Rechte des Nutzers
Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht:
Informationen darüber, ob wir personenbezogene Daten über Sie gespeichert haben und wenn dies der Fall ist, welche Daten dies sind und warum wir diese Daten gespeichert haben und verwenden, anzufordern.
Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten anzufordern (allgemein bekannt als „Recht der betroffenen Person auf Auskunft“). Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie der personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben, anzufordern und zu überprüfen, ob wir diese rechtmäßig verarbeiten.
Die Korrektur der personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben, zu verlangen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, unvollständige oder falsche Daten, die wir über Sie gespeichert haben, korrigieren zu lassen.
Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, von uns zu verlangen, dass wir personenbezogene Daten löschen oder entfernen, wenn es keinen vernünftigen Grund gibt, diese weiter zu verarbeiten. Sie haben auch das Recht, uns aufzufordern, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen oder zu entfernen, wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Gebrauch gemacht haben (siehe weiter unten).
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn wir (oder Dritte) uns auf ein legitimes Interesse berufen und wenn Sie aus einem bestimmten Grund in Ihrer konkreten Situation von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Gebrauch machen wollen. Sie haben auch das Recht auf Widerspruch, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten für Direkt-Marketing verwenden.
Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling, welche nicht der automatisierten Entscheidung durch uns unter Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten oder der Profilerstellung von Ihnen unterliegen.
Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Damit haben Sie die Möglichkeit, bei uns die Aussetzung der Verarbeitung personenbezogener Daten über Sie zu beantragen, zum Beispiel wenn Sie wollen, dass wir die Genauigkeit der Daten oder den Grund für die Verarbeitung feststellen.
Die Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten in elektronischer und strukturierter Form an Sie oder an eine andere Partei anfordern (im Allgemeinen bekannt als das Recht auf „Datenübertragbarkeit“). Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten von uns in einem elektronisch nutzbaren Format zu erhalten und Ihre Daten an eine andere Partei in einem elektronisch nutzbaren Format übertragen zu können.
Einwilligung widerrufen. Unter bestimmten Umständen, wenn Sie uns die Einwilligung gegeben haben, Ihre personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck zu erheben, zu verarbeiten und zu übertragen, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung für diesen bestimmten Zweck jederzeit zu widerrufen. Sobald wir die Benachrichtigung erhalten, dass Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, werden wir Ihre Daten für den Zweck oder die Zwecke, dem/denen Sie ursprünglich zugestimmt haben, nicht länger verarbeiten, außer wir haben eine andere legitime und gesetzliche Grundlage dafür. Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben wollen, kontaktieren Sie uns per Post. Möglicherweise müssen wir Sie um genauere Informationen bitten, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihr Recht auf Zugriff zu den Informationen (oder auf Ausübung eines anderen Ihrer Rechte) sicherzustellen. Das ist eine weitere geeignete Sicherheitsmaßnahme um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Änderung der Datenschutzerklärung
Von Zeit zu Zeit kann es etwa wegen Weiterentwicklungen unserer Webseite oder gesetzlichen Änderungen notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns deshalb vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Entsprechende Änderungen werden Ihnen per E-Mail oder durch einen Hinweis auf unserer Website mitgeteilt.

 

 

 

 

 
Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen


Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden. soweit wirksam vereinbart, lnhalt des zwischen dem Reisenden und Alko Kulturreisen GmbH als dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen.gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert. 
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Reisebürovermittter, oder direkt beim Reiseveranstalter, tetefonisch, online etc. gilt:
- Grundlage für Angebote des Reiseveranstalters sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundtage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bzgl. des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung auf den Reisepreis erklärt.
- Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahtungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, Nr 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen Reisendem und Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart ist.
Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
- Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln; somit wird dem Reisenden ermöglicht, die Reisebestätigung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, etwa auf Papier oder per Email, Der Reisende hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, wenn der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider vertragsschließenden Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.


1.3. Für den Vertragsschluss bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel lnternet-App, Telemedien) gilt Folgendes:
. Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.

- Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

- Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

- Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, unterrichtet er den Reisenden hierüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes.
Mit Betätigung des Buttons der Schaltftäche „zahlungspflichtig buchen" oder „zahlungspflichtig bestellen" oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

- Dem Reisenden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

- Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen des Pauschalreisevertrages.
- Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Reisenden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons ,"zahlungspflichtig buchen" oder einer vergleichbaren Formulierung durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

1.4. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.2 Satz 1, Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als Verbraucher geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht kein Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr.9, Satz 2 iVm § 320 BGB).
2. Zahlung

2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird in der Regel 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reisen wie gebucht durchgeführt.


2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1. bis 5.6. zu belasten.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.


3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen (sofern ihm eine solche angeboten wurde) oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.


3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

4.1. Der Reiseveranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
- Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und der Reisepreis anteilig erhöht.
Unterrichtet der Reiseveranstalter den Reisenden durch Email, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.


4.2. übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder vom Reisevertrag zurücktritt entsprechend den Regelungen in § 6519 BGB.
4.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat. der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reiebeginn / Rücktrittskosten / Ersatzreisender / Änderungswünsche des Reisenden, Umbuchung

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.


5.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen.


5.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Falle der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.


5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.


5.6. Ist der Reiseveranstalter in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.


5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Vertragsbestimmungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Falle rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Mitwirkungspflichten der Reisenden

7. 1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann den Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstatters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


7.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651iAbs.2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651t BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.


7.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen
- Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckbeschädigung und- verspätung im Zusamrnenhang mit Flugreisen nach den flugverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen auf Grund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Gepäck-Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu erstatten
- Zusätzlich ist der Vertust, die Beschädigung oder die Fehlleitung / Verspätung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft [,,P.I,R.") innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.


7.4. Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.


8.2. Der. Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.


8.3. Ansprüche nach dem § 651i Abs.3 Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.


8.4. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online- Streitbeitegungs - Ptattform hin : http://ec.europa.eu/consumers/odr/
9. lnformationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch. wie möglich über den Wechsel. unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http-://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index-de.htm
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendlgen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.


10.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
Reiseveranstalter

Alko Kulturreisen GmbH, Ahornweg 6, 41812 Erkelenz,
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 14994,
Ust.ID.Nr.: DE 283 073 208,
Geschäftsführer: Achim Depta
Stand 01.07.2018

 

 
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Das Unternehmen 
Alko Kulturreisen GmbH
Ahornweg 6
41812 Erkelenz
trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt obiges Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de 
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäße erbracht werden.

- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Reiseveranstalter
Alko Kulturreisen GmbH, Ahornweg 6, 41812 Erkelenz hat eine Insolvenzabsicherung mit Travelsafe Touristikversicherungen GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, Telefon: +49 851-521 52, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei der Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt a. Main., Telefon: +49 69-71150 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Alko Kulturreisen GmbH, Ahornweg 6, 41812 Erkelenz verweigert werden.

 

 

 

 

9 Tage

Unsere "Genuss"-Reise ist ein besonderes Angebot an Kultur- und Weinliebhaber.
Aus Georgien kamen die ersten Europäer, in Georgien wurde der Wein erfunden.
Sogar sein Name soll aus dem Georgischen "ghvino" stammen.

9 Tage

Georgien kann auf ein reiches Kulturerbe verweisen, dessen Denkmäler teilweise unter dem Schutz der UNESCO stehen.
Entdecken Sie mit uns die schönsten und bedeutendsten Plätze in Kartlien und Kachetien..

12 Tage

Verbinden Sie Ihre Erholung mit der Entdeckung eines faszinierenden Landes, mit der Entdeckung seiner Geschichte und seiner Geographie.

16 Tage

Die Rundreise führt uns zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten im Osten und Südosten des Landes bis hinüber nach Armenien zu den Klöstern von Alaverdi und Sewanawank am Sewansee.

10 Tage

Wandern Sie mit uns in Georgiens Nationalparken, entdecken Sie die einzigartige Fauna und Flora.
Wir führen Sie auf Wegen und in Regionen, die noch nicht viele Touristen betreten haben.

10 Tage

Reisen Sie mit uns in Georgien und Armenien zu kulturellen Highlights und genießen Sie die Vielfalt der Weine aus der Region.
Wir bringen Sie zu Spitzenproduzenten und führen Sie durch herrliche Weinberge.

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